My Image


Verlustverrechnung nach Teilbetriebsveräußerung

Der Verkauf eines Teilbetriebs führt dazu, dass in diesem Teilbetrieb angefallene Verluste später nicht mehr mit Gewinnen anderer Teilbetriebe verrechnet werden können.

Verkauft eine Personengesellschaft einen verlustbehafteten Teilbetrieb, dann verliert der Gewerbebetrieb einen Teil seiner Unternehmensidentität. In der Folge können die Verluste aus dem veräußerten Teilbetrieb für die Gewerbesteuer nicht mit späteren Gewinnen aus dem verbliebenen Unternehmen verrechnet werden. Problematisch an dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist vor allem die nun notwendige teilbetriebsbezogene Prüfung der Erträge und Verluste. In der Praxis ergeben sich daraus erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten. Außerdem ist unklar, ob dieses Prinzip auf Kapitalgesellschaften übertragbar ist - sowohl für eine Übertragbarkeit als auch dagegen gibt es gewichtige Argumente.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung