Spenden einer Kapitalgesellschaft an gemeinnützige Institutionen können auch verdeckte Gewinnausschüttungen sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie durch ein besonderes Näheverhältnis zwischen dem Empfänger und dem Gesellschafter der spendenden Gesellschaft veranlasst sind. In dem Fall, über den der Bundesfinanzhof entschieden hat, ging es um Spenden an verschiedene Kirchengemeinden. Problematisch an dem Urteil ist vor allem, dass der Bundesfinanzhof kein eindeutiges Kriterium für die Beurteilung der Frage geliefert hat, ob eine Spende nun eine verdeckte Gewinnausschüttung ist oder nicht.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung