Kurz nach dem Bundesfinanzhof hat nun auch das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 für verfassungsgemäß erklärt. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde hat das Gericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Neben den deutlich erweiterten Überwachungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung geben die Verfassungsrichter noch einen zweiten Grund für ihre Entscheidung an: Ab 1999 gilt eine deutlich erweiterte Verlustverrechnung für Spekulationsgeschäfte. Da die Börsen weltweit im Jahr 2000 eingebrochen sind, bestünde ein erheblicher Anreiz, Gewinne aus 1999 ehrlich zu deklarieren, um Verlustverrechnungspotenzial zu schaffen und damit gleichzeitig dem Risiko einer späteren Entdeckung der Steuerhinterziehung zu entgehen.
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