My Image


Provisionsweitergabe führt zu Arbeitslohn

Gibt eine Bank die Vermittlungsprovision für einen Versicherungsvertrag an ihre Mitarbeiter weiter, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Gibt eine Bank die Provision für die Vermittlung von Versicherungsverträgen, die ihre Mitarbeiter bei ihr zu normalen Konditionen abgeschlossen haben, an diese weiter, handelt es sich um uneingeschränkt steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Sachleistung, auf die der Rabattfreibetrag anzuwenden gewesen wäre, liegt nicht vor. Wenn die abgeschlossenen Verträge selbst marktübliche Konditionen aufweisen, fehlt es an der verbilligten oder kostenlosen Weitergabe von Waren. Außerdem ist die Bank bei Abschluss lediglich in ihrer Eigenschaft als Verbundpartnerin aufgetreten, wie dies auch gegenüber jedem externen Kunden der Fall gewesen ist.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung