Die vom Bundesfinanzministerium geplanten Änderungen der Betriebsprüfungsordnung sind minimal, jedoch allemal geeignet, die Rechtsposition des Steuerpflichtigen erheblich zu beeinträchtigen.
Ausweitung des Prüfungszeitraums
Die Vorschrift über die Festlegung des Prüfungszeitraums auf die letzten drei Besteuerungszeiträume soll den Zusatz "in der Regel" erhalten. Durch diese Erweiterung wird eine Aufweichung des Prüfungszeitraums und eine unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern befürchtet.
Einschränkung beim Ort der Prüfung
Die Möglichkeit, die Außenprüfung in den Räumen des Steuerberaters durchzuführen, soll abgeschafft werden. Abgesehen von rein praktischen Erwägungen wie der Entstehung von Raumproblemen wird durch diese Einschränkung die Mitwirkung des Steuerberaters bei Betriebsprüfungen erheblich erschwert.
Einbeziehung von Betriebsangehörigen
Neu eingeführt werden soll die Möglichkeit für den Betriebsprüfer, auch Betriebsangehörige einzubeziehen, die vom Steuerpflichtigen zuvor nicht benannt wurden. Dadurch ist eine Verschlechterung der Schutzposition des Steuerpflichtigen zu befürchten - nicht zuletzt deshalb, weil der Kreis der Auskunft gebenden Personen auf diese Weise erheblich erweitert wird. Unter anderem auch auf Personen, die möglicherweise nicht in der Lage sind, sachkundige Auskünfte zu geben und deren steuerliche Relevanz nicht richtig einschätzen können.
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