My Image


EDV-Systemberater ohne Diplom ist kein Freiberufler

Ein Systemberater ohne akademischen Abschluss kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er den Kenntnisstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann.

Ein Selbstständiger kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er auch ohne Abschluss einer Hochschulausbildung einen vergleichbaren Kenntnisstand nachweisen kann. Im Falle eines selbstständigen Systemberaters verlangt der Bundesfinanzhof daher, dass dieser in Breite und Tiefe den Wissensstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann. Den Bundesrichtern genügen dabei Kenntnisse allein auf einem Teilgebiet des Fachstudiums nicht, selbst wenn diese für die Ausübung der spezifischen Tätigkeit an sich ausreichend sind.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung