Der Bundestag hat am 14. Dezember 2006 das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge abschließend beraten. Durch dieses Gesetz wird die Altersvorsorge Selbstständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter. Bisher genießen die Einkünfte Selbstständiger keinen Pfändungsschutz und unterliegen somit uneingeschränkt der Vollstreckung. In einem ersten Schritt sollen Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. Das Gesetz ist hier allerdings so offen formuliert, dass auch andere Geldanlagen abgedeckt werden können, die der Altersvorsorge dienen. Es wird nicht nur das anzusparende Vorsorgekapital, sondern auch die zu zahlende Rentenleistung in gleicher Weise geschützt, wie das bei Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Der Pfändungsschutz gilt nur für solches Vorsorgekapital, das von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge eingezahlt wurde.
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