Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2007 das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsentlastungsgesetz/MEG II) beschlossen. Das Gesetz soll die mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz im Jahr 2006 eingeschlagene Richtung fortführen und Unternehmen von Bürokratiekosten in Höhe von mindestens 58,8 Mio. Euro entlasten, die Verwaltung soll mindestens Euro 5 Mio. einsparen.
Der beschlossene Gesetzesentwurf enthält entsprechend zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer sollen in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht entlastet werden. Das Gesetz soll am 1. Juli 2007 in Kraft treten.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung