Für Wohnungen, die Nutzungsbeschränkungen unterliegen, können Sie keine Förderung in Form der Eigenheimzulage erwarten. Solche Wohnungen werden nach dem Eigenheimzulagengesetz nicht begünstigt. Nutzungsbeschränkungen liegen beispielsweise bei Ferien? oder Wochenendwohnungen vor, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.
Den Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung wird erst dann als erbracht angesehen, wenn Sie eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde vorlegen können. Eine stillschweigende Genehmigung der Gemeinde ist nicht ausreichend. Die Gewährung der Eigenheimzulage ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich bei der Wohnung mit Nutzungsbeschränkung um Ihre einzige Wohnung handelt.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung