Die steuerfreien Kostenpauschalen für Bundestagsabgeordnete sind ein Ärgernis. Vor dem Bundesfinanzhof sind mehrere Revisionsverfahren anhängig, in denen die Kläger ihre gleichheitswidrige Benachteiligung im Verhältnis zu Bundestagsabgeordneten geltend machen. Zurzeit erhalten die Abgeordneten steuerfrei 43.764 Euro im Jahr.

Die Steuerfreistellung muss sich nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausrichten. Im Diätenurteil hatten die Richter verlangt, dass die Steuerfreiheit nur Bezüge zum Ausgleich von einkommensteuerlich absetzbarem, wirklich entstandenem und auch sachlich angemessenem Erwerbsaufwand erfasse. Der Bundesfinanzhof hat jetzt den Bundesfinanzminister zum Beitritt in dem Verfahren aufgefordert und einige peinliche Fragen gestellt:
Welche Erfahrungswerte hat der Gesetzgeber bei der Festlegung der Pauschalen zugrunde gelegt?
Auf welche Kostenarten bezieht sich die Pauschale?
Warum ist diese im Gegensatz zu anderen Steuerpauschalen indexiert?
Warum werden mit der Pauschale Kosten für Repräsentation und Einladungen abgegolten, obwohl derartige Aufwendungen nur beschränkt absetzbar sind?
Daneben weist der Bundesfinanzhof auf Unterschiede bei der einkommensteuerlichen Behandlung des Verpflegungsmehraufwandes im Rahmen doppelter Haushaltsführung und Auswärtstätigkeit sowie bei der privaten Nutzung der zur Verfügung gestellten Behördenfahrzeuge hin sowie auf die ungekürzte Zahlung der Pauschale bei Beurlaubung und Arbeitsunfähigkeit. Daneben bittet der Bundesfinanzhof den Bundesfinanzminister um eine Stellungnahme zu der Frage, ob sich der einzelne Steuerbürger auf eine solche Gleichheitswidrigkeit berufen kann. Zudem haben die Abgeordneten diese Begünstigung für sich selbst per Gesetz geschaffen.
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