Der öffentliche Nahverkehr hat in vielen Regionen zum 1. August 2006 die Preise erhöht. Dies führt zu einer Steuerpflicht der Sachbezüge, wenn die monatliche Freigrenze von 44 Euro überschritten wird. Die Steuerpflicht kann durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers vermieden werden. Beachten Sie: Die monatliche Freigrenze darf nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden. Wird statt einer Monatsfahrkarte eine Jahresfahrkarte zur Verfügung gestellt, so kommt eine Anwendung der monatlichen Freigrenze nicht in Betracht. Es dürfen keine weiteren Sachbezüge gewährt werden.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung