Das Finanzgericht München hat festgestellt, dass eine Kfz-Reparatur am Fahrzeug des GmbH-Geschäftsführers zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensvermehrung führt, wenn die GmbH für die Reparatur eine steuerlich nicht einwandfreie Abrechnung vornimmt. Der Reparaturauftrag ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die gesamte Abwicklung einem Fremdvergleich mit einem Dritten nicht standhält. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
bis zur Rechnungsstellung offen bleibt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Entgelt berechnet wird,
es am Vollzug der Vereinbarung fehlt, weil eine überprüfbare Rechnung nicht gestellt wird,
weder der Rechnungsbetrag geltend gemacht noch angemahnt oder in sonstiger Weise eingetrieben wird,
von einer bestehenden Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Geschäftsführer muss klar und eindeutig bestimmt sein, in welcher Höhe ein Entgelt gezahlt werden soll. Insoweit darf kein Ermessensspielraum verbleiben. Die entsprechende Vereinbarung ist bereits vor Erbringung der Leistung erforderlich. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, ist davon auszugehen, dass die Leistungen nicht im Rahmen eines schuldrechtlichen Werkvertrags, sondern auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbracht werden. Eine Forderung ist auf eine Gegenleistung nicht anzusetzen, sodass eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung gegeben ist.
 
      Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung