Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der Grundsteuer bei ertraglosen Grundstücken nicht zur Entscheidung angenommen. Widersprüche und Einsprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide sowie Anträge auf Herabsetzung oder Aufhebung des Grundsteuermessbetrags, die sich ausschließlich auf dieses Verfahren stützen, werden jetzt abschlägig beschieden. Dagegen ist weiterhin eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet. In diesem Punkt steht eine Entscheidung also noch aus.
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