My Image


Gestaltungsmöglichkeiten für Job-Tickets

Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets anbieten, kommt es auf den Wert des Tickets an, ob ein steuerpflichtiger Vorteil zu versteuern ist.

Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln unentgeltlich oder verbilligt, so kommt die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro im Kalendermonat in Betracht. Die Freigrenze darf nicht überschritten werden, andernfalls ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. In diesem Fall kann der steuerpflichtige Vorteil mit 15 % pauschal versteuert werden.

Der Arbeitgeber sollte darauf achten, ob die Mitarbeiter die Job-Tickets haben wollen. Es ist nämlich unerheblich, ob ein Mitarbeiter das Jobticket nutzt. Für die Annahme eines geldwerten Vorteils reicht allein die Möglichkeit der Nutzung. Selbst derjenige, der regelmäßig mit dem Auto fährt und das Job-Ticket nie nutzt, hat den geldwerten Vorteil zu versteuern.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung