Für GmbH-Gesellschafter gehört die Quittung über die Einzahlung der Stammeinlage zu den wichtigsten Gesellschaftspapieren. Denn im Falle einer Insolvenz ist dem Insolvenzverwalter nachzuweisen, dass die Stammeinlage in voller Höhe eingezahlt worden ist. Der Gesellschafter kann sich dann nicht darauf berufen, dass die Stammeinlage vor langer Zeit geleistet worden ist. Hat der Gesellschafter keinen Zahlungsbeleg, so kann er den erforderlichen Nachweis auch durch eine Zeugenaussage erbringen. Allerdings ist das Problem dabei, dass sich Zeugen häufig an lange zurückliegende Vorgänge nur ungenau erinnern und sich in Widersprüche verwickeln können. Und da die Zeugenaussagen einer Beweiswürdigung unterliegen, bleibt der Einzahlungsbeleg das beste Beweismittel.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung