Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge hat der Arbeitnehmer das gesetzlich garantierte Recht, die Durchführung der Altersvorsorge durch eine Direktversicherung zu verlangen. Er darf sich jedoch nicht den Versicherungsträger aussuchen oder bei der Wahl mitbestimmen. Die Wahl des Versicherungsunternehmens liegt allein beim Arbeitgeber, denn dem Arbeitgeber soll es damit ermöglicht werden, seinen Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten und einen - meist günstigeren - Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung