My Image


Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen

Bei gleicher Zusage an zwei Gesellschafter-Geschäftsführer mit gleicher Beteiligung steht beiden der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu.

Hat eine GmbH ihren beiden zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern die gleiche Altersversorgung zugesagt, steht jedem von ihnen der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu. Eine gegenteilige Praxis würde bei jeder Veranlagung zusätzliche Sachverhaltsermittlungen durch die Finanzverwaltung notwendig machen, deren Aufwand in keinem Verhältnis mehr zu der steuerlichen Bedeutung der als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen stehen würde.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung