My Image


Waren- und Benzingutscheine für Mitarbeiter

Es macht nach den steuerlichen Regelungen einen erheblichen Unterschied, ob ein Warengutschein beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten einzulösen ist.

Gibt der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter Benzingutscheine aus, die an einer fremden Tankstelle einzulösen sind, so kann es sich um einen steuerfreien Sachbezug handeln. Voraussetzung ist, dass die Freigrenze von 44 Euro nicht überschritten wird. Lautet der Gutschein zum Beispiel über 38 l Superbenzin, so kommt es auf die Tankstellenpreise am Tag der Ausgabe des Gutscheins an.

Der Gutschein darf keine Betragsangaben enthalten, zum Beispiel "38 l Superbenzin, höchstens 44 Euro". Ein Sachbezug ist auch nicht über eine Tankkarte möglich, wenn der Arbeitnehmer den 44 Euro übersteigenden Betrag hinzuzahlen muss.

Völlig anders ist die Situation, wenn der Gutschein an einer Betriebstankstelle eingelöst werden kann. Dann kann der Gutschein über einen Euro-Betrag lauten, der Zufluss erfolgt erst mit der Einlösung des Warengutscheins. Auch kommt der Rabattfreibetrag zur Anwendung.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung