Das Finanzgericht Köln hat bestätigt, dass für das Gewährleistungsrisiko Pauschalrückstellungen gebildet werden können. Die Höhe der Rückstellungen bemisst sich aber nicht nach Branchenwerten, maßgeblich ist die eigene Inanspruchnahme aus Gewährleistungsverpflichtungen. Zum Nachweis der Berechtigung einer Pauschalrückstellung sollten hierzu Einzelaufzeichnungen geführt werden. Nach dieser Entscheidung kommt es nicht darauf an, dass regelmäßig ein Sicherungseinbehalt von 5 % in der Form einer Avalbürgschaft gebildet wird. Eine fünfjährige Gewährleistungsdauer führt nicht etwa zu einer Verfünffachung des Gewährleistungsrisikos. Maßgeblich sind allein die eigenen durchschnittlichen Gewährleistungsaufwendungen im Verhältnis zum Gesamtumsatz.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung