Nicht alles wird grundsätzlich teurer. Denn seit dem 1. Dezember 2004 gelten neue Regeln für die Eintragung ins Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister. Und die führen unter anderem dazu, dass sich die Gebühren zukünftig nicht mehr nach dem Gegenstandswert richten, sondern nach dem Aufwand der Eintragung. Zum Teil werden die Gebühren dadurch deutlich günstiger, wie diese Beispiele für die neuen Gebührensätze zeigen:
Eintragung, Änderung oder Löschung einer Prokura: 20 Euro
Eintragung eines Einzelkaufmanns: 50 Euro
Eintragung einer Gesellschaft mit bis zu drei einzutragenden Gesellschaftern: 70 Euro
Eintragung einer GmbH: 100 Euro
Das ist aber noch nicht alles. Denn zusätzlich sind die Gerichte jetzt gesetzlich verpflichtet, alle Anträge innerhalb eines Monats zu bearbeiten. Entweder nimmt das Gericht in dieser Zeit die Eintragung vor oder es muss mit Fristsetzung auf bestehende Eintragungshindernisse hinweisen. Besonders bei Gründungen von Kapitalgesellschaften haben die Eintragungen bisher zum Teil erheblich länger gedauert, sodass diese Änderung grundsätzlich zu begrüßen ist.
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