Der Steuertarif bei der Einkommensteuer ist zum Jahreswechsel deutlich gesenkt worden. Zur Finanzierung der vorgezogenen Steuerreform werden aber zahlreiche Möglichkeiten zum Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug gestrichen. Arbeitnehmer dürften wohl in besonderem Maße von der reduzierten Entfernungspauschale betroffen sein, die nun einheitlich 30 Cent pro Entfernungskilometer beträgt. Die Unterscheidung nach den ersten zehn und den weiteren Kilometern entfällt, und für Flugreisen gilt die Entfernungspauschale nach wie vor nicht. Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird gekürzt von bisher 1.044 Euro auf nunmehr 920 Euro.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung