Für heftige Diskussionen haben die schon länger geplanten Änderungen bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften gesorgt. Bisher schon musste eine GmbH die Zinszahlungen für Darlehen an einen ausländischen Kapitalanteilseigner als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln mit der Folge, dass der Betriebsausgabenabzug für die Zinsen entfällt. Wegen der einseitigen Ausrichtung auf ausländische Anteilseigner ist das aber in der EU schlicht rechtswidrig, und daher soll der § 8a des Körperschaftsteuergesetzes künftig für alle Gesellschafter gelten.
Zwar wird dies bei so mancher Gesellschaft schwerwiegende Folgen haben, aber der Kompromiss des Vermittlungsausschusses zieht dem ursprünglichen Regierungsplan zumindest einige Zähne. So sollten ursprünglich auch Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern wie eine Gesellschafter-Fremdfinanzierung behandelt werden. Dies ist nun nicht mehr vorgesehen. Außerdem wird eine Freigrenze von 250.000 Euro eingeführt.
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