Der Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2003 ist da. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der steuerlichen Vorschriften vorgelegt. Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant:
Das Besteuerungsverfahren soll durch die dauerhafte Zuordnung eines bestimmten Ordnungsmerkmals für jeweils ein Steuersubjekt vereinfacht werden.
Bisherige Verwaltungsregelungen zum anschaffungsnahen Aufwand sollen im Gesetz verankert werden.
Die Steuererklärung von Kapitalanlegern soll durch die jährliche Ausstellung einer zusammenfassenden Bescheinigung der inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute für Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften vereinfacht werden.
Das Lohn- und Einkommensteuerverfahren soll durch elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung modernisiert werden.
In besonders einfachen Fällen soll die Steuererklärung für Arbeitnehmer auf Basis der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen.
Die Abwicklung der wegen des Familienleistungsausgleichs anhängigen Masseneinsprüche und Massenanträge für Altfälle soll durch gesetzliche Fiktion praxisgerecht gelöst werden.
Ziel dieses Entwurfs sollen die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der Besteuerungspraxis sein. Darüber hinaus sollen gezielte Maßnahmen zu einer Entlastung in der Besteuerungspraxis führen. Ob der Entwurf seinem Anspruch gerecht werden wird, ist aber eher zu bezweifeln.
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