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Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf EDV-Systeme verschoben

Das im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes geplante Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf EDV-Systeme ist auf das Jahr 2002 verschoben worden.

Im Steuersenkungsgesetz ist unter anderem die Änderung der Abgabenordnung geplant. Bei dieser Änderung war ursprünglich für das Jahr 2001 die Einführung eines Zugriffsrechts und weiterer Befugnisse für die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen geplant. Das Zugriffsrecht sollte der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen einen unbeschränkten Zugriff auf EDV-Daten von Unternehmen einräumen. Das Personal der Unternehmen sollte zu weiteren unentgeltlichen Diensten für die Betriebsprüfer verpflichtet werden. Der geplante Anwendungszeitpunkt hat sich nun von 2001 auf das Jahr 2002 verschoben.

Damit soll den Betrieben die Möglichkeit eröffnet werden, ihre EDV-Systeme so zu gestalten, dass die Software lediglich den Zugriff auf steuerlich relevante Daten beschränkt.


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