Zum Jahreswechsel wurden wie üblich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte angepasst. Die den Werten für 2026 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 lag im Bundesdurchschnitt bei 5,16 %. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen daher alle Rechengrößen spürbar. Inzwischen gelten alle Werte bundeseinheitlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um 4.800 Euro auf 101.400 Euro (8.450 Euro mtl.).
In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Bemessungsgrenze sogar um 6.000 Euro auf 124.800 Euro (10.400 Euro mtl.).
In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro auf 69.750 Euro (5.812,50 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls um 3.600 Euro, und liegt dann bei 77.400 Euro im Jahr (6.450,00 Euro mtl.).
Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, erhöht sich um 2.520 Euro auf 47.460 Euro im Jahr (3.955 Euro mtl.).
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung