Insbesondere für die Aufnahme einer Arbeit oder die Beantragung von Kindergeld ist die steuerliche Identifikationsnummer unverzichtbar. Eine solche Steueridentnummer erhalten daher auch Geflüchtete und Asylsuchende. Das Bundeszentralamt für Steuern hat dazu Hinweise zur Vergabe der IdNr. an die Betroffenen in deutscher und ukrainischer Sprache auf seiner Website veröffentlicht und weist darin auch darauf hin, dass ein Arbeitgeber für bis zu drei Monate die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden kann, wenn die zum Abruf der ELStAM notwendige IdNr. noch nicht vorliegt.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung