Zwar ist Kurzarbeitergeld selbst nicht steuerpflichtig, aber wenn die Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro im Jahr betragen, greift für diese der Progressionsvorbehalt. In der Folge erhöht sich der persönliche Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Millionen Arbeitnehmer waren deshalb 2020 erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, weil viele Unternehmen in der Corona-Krise auf die Kurzarbeit ausgewichen sind. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage aus dem Bundestag hat der Staat durch den Progressionsvorbehalt allein 2020 rund 2,1 Milliarden Euro mehr an Steuern eingenommen. Für 2021 betrugen die Mehreinnahmen des Staates immerhin noch 1,4 Milliarden Euro.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung