My Image


Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens

Damit das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung durch ein überhöht verzinstes Gesellschafterdarlehen unterstellen kann, muss es alle zinsrelevanten Faktoren angemessen berücksichtigen.

Die überhöhte Verzinsung des Darlehens eines Gesellschafters an die GmbH ohne einen rechtfertigenden Grund kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Mit diesem Argument hatte das Finanzamt jedoch beim Bundesfinanzhof keinen Erfolg, als es ein mit 8 % verzinstes Gesellschafterdarlehen mit einem für dieselbe Investition aufgenommenen Bankdarlehen vergleichen wollte, das nur mit 5 % verzinst wurde. Da das Gesellschafterdarlehen im Gegensatz zum Bankdarlehen nicht nur unbesichert war, sondern aufgrund der Regelungen des Insolvenzrechts im Fall einer Insolvenz auch nur nachrangig bedient werden darf, sah der Bundesfinanzhof einen Risikozuschlag für gerechtfertigt an. Außerdem hat das Gericht nochmals bestätigt, dass die Feststellungslast, dass der vereinbarte Zinssatz nicht fremdüblich ist, grundsätzlich beim Finanzamt liegt.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung