My Image


Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung

Die Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber gilt auch für Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.

Ein Arbeitnehmer kann nur dann Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen, wenn der Arbeitgeber nicht selbst Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Auch wenn die gesetzliche Regelung ausdrücklich nur von einer Kürzung "während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte" spricht, hält der Bundesfinanzhof die Kürzungsregelung grundsätzlich für anwendbar, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Das gilt somit auch für Arbeitnehmer, die gar nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügen.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung