Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Allerdings muss für die Berücksichtigung des Verlusts endgültig feststehen, dass der Schuldner keine Zahlungen mehr leisten wird. Bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft als Forderungsschuldnerin ist diese Voraussetzung regelmäßig erst mit Abschluss der Liquidation erfüllt, sofern sich nicht aus besonderen Umständen des Einzelfalls ausnahmsweise etwas anderes ergibt. Im Streitfall hatte die Ehefrau des Alleingesellschafters das Darlehen gewährt.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung