Investitionsabzugsbeträge müssen eigentlich innerhalb von drei Jahren für Investitionen verwendet werden. Für in 2017 abgezogene Beträge wäre die Frist Ende 2020 abgelaufen, wurde aber aufgrund der Corona-Krise um ein Jahr verlängert. Da die Krise weiter anhält, wird mit dem Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer die Investitionsfrist nun erneut verlängert. Trotz Forderungen, die Frist auch für 2019 geltend gemachte Abzugsbeträge zu verlängern, erfolgt die Verlängerung zumindest vorerst nur für Abzugsbeträge aus den Jahren 2017 und 2018, für die die Investitionsfrist auf fünf bzw. vier Jahre verlängert wird. Damit läuft nun Ende 2022 die Investitionsfrist für Abzugsbeträge aus den Jahren 2017 bis 2019 aus.
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