Aufgrund der unerwartet hohen Steuereinnahmen im letzten Jahr hat der Bundesfinanzminister ein Vorziehen der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags um ein halbes Jahr ins Gespräch gebracht. Wie das genau funktionieren soll, hat der Minister allerdings offen gelassen. Am einfachsten wäre ein Vorziehen um ein volles Jahr. Damit wären auch viele Verfassungsbeschwerden hinfällig. Doch dann wäre das Steueraufkommen für 2020 zu niedrig. Eine Vorverlegung auf den 1. Juli 2020 erscheint da als guter Kompromiss, aber rechtlich wäre eine Änderung in der Jahresmitte mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Zwar wäre beim Lohnsteuerabzug eine termingerechte Umsetzung mit wenig Aufwand möglich, aber es bleibt dann die Frage, wie bei der Veranlagung von Steuererklärungen im kommenden Jahr verfahren werden soll. Ob der Plan tatsächlich umgesetzt wird, ist daher noch offen.
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