My Image


Pflicht zu elektronischen Rechnungen bei Bundeseinrichtungen

Seit 27. November 2019 müssen alle Einrichtungen des Bundes elektronische Rechnungen annehmen. Den Lieferanten bleibt nun noch ein Jahr, bis die Einrichtungen nur noch solche Rechnungen annehmen.

Mit der E-Rechnungs-Verordnung stellt die Verwaltung in mehreren Stufen die Verarbeitung von Rechnungen auf ein rein digitales Verfahren um. Seit dem 27. November 2019 sind nicht mehr nur alle Bundesministerien und Verfassungsorgane dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen im Format XRechnung empfangen und verarbeiten zu können, sondern auch alle bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, wie z. B. die Bundesagentur für Arbeit.

Zwar sind von der Pflicht bisher nur die Rechnungsempfänger des Bundes betroffen. Doch auch für alle Zulieferer, die diesen Stellen Rechnungen schicken, wird die Zeit allmählich knapp. Denn bereits in einem Jahr folgt die Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch mit allen Rechnungsempfängern auf Bundesebene. Ab dem 27. November 2020 dürfen die Rechnungsempfänger des Bundes daher alle papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als einfaches PDF ohne CEN-konformen XML-Datensatz übermittelt werden, zurückweisen.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung