My Image


GmbH-Anteil als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers

Die Beteiligung an einer GmbH kann notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers sein, wenn die GmbH die Tätigkeit oder den Absatz des Einzelunternehmens direkt oder indirekt fördert.

Ist ein Einzelunternehmer auch an einer GmbH beteiligt, kann die Frage, ob die Beteiligung zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehört, weitreichende steuerliche Folgen haben. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass die GmbH-Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Tätigkeit des Einzelunternehmens in derselben Branche entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Einzelunternehmens zu gewährleisten. In diesen Fällen wird der Gesellschaftsanteil also zwangsweise zum Betriebsvermögen. Bei einer Änderung der Sachlage kann daraus dann gewillkürtes Betriebsvermögen werden, aber eine Überführung in das Privatvermögen setzt in jedem Fall eine eindeutige Entnahmehandlung mit entsprechenden steuerlichen Folgen voraus.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung