Auch die Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Ob eine Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit aber tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt laut dem Bundesfinanzhof davon ab, ob mit der Entschädigungszahlung der Verdienstausfall aus steuerpflichtigen Einnahmen ersetzt werden soll oder der Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld. Im Streitfall wurde der Kläger durch eine missglückte Operation dauerhaft erwerbsunfähig, war aber schon zum Zeitpunkt der Operation arbeitslos.
 
      Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung