My Image


Aktivierte Mietzahlung ist kein Hinzurechnungstatbestand

Gezahlte Miete, die in einen Aktivposten für unfertige Erzeugnisse einbezogen wird, unterliegt nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.

Für die Gewerbesteuer sind normalerweise gezahlte Mieten und Pachten in bestimmtem Umfang dem Betriebsergebnis hinzuzurechnen. Wenn die gezahlten Mieten aber in einen Aktivposten für unfertige Erzeugnisse einbezogen wurden, liegt nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster kein Hinzurechnungstatbestand vor. Der Hinzurechnung unterliegen laut dem Urteil nur Beträge, die bei der Ermittlung des Gewinns als Betriebsausgaben abgezogen wurden. Erfolgt dagegen eine Aktivierung als Herstellungskosten im Rahmen der unfertigen Erzeugnisse, liegt keine Gewinnminderung vor. Entscheidend für die steuerlichen Folgen ist dabei die Erfassung der gezahlten Mieten am Bilanzstichtag, auch wenn diese unterjährig buchhalterisch zunächst als Aufwand behandelt wurden.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung