My Image


Sachspende als verdeckte Gewinnausschüttung

Spenden in besonderem Umfang an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können verdeckte Gewinnausschüttungen sein.

Grundsätzlich sind Spenden zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zwar steuerlich abziehbar. Allerdings schließt die steuerliche Anerkennung als Spende nicht aus, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wie das Finanzgericht Köln entschieden hat. Sachspenden einer GmbH an eine von den Gesellschaftern errichtete gemeinnützige Stiftung können daher zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person führen. Die Stiftung ist in so einem Fall nach Überzeugung des Gerichts als den Gesellschaftern nahestehende Person anzusehen, auch wenn die Stiftung als verselbständigte Vermögensmasse nicht in einen gesellschaftlichen Verband mit der GmbH eingegliedert ist. Das Urteil bedeutet jedoch keineswegs, dass jede Spende einer GmbH an eine Stiftung der Gesellschafter problematisch wäre. Entscheidend ist der Umfang der Spendentätigkeit.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung