Übernimmt der Arbeitgeber Umzugskosten für einen ausschließlich betrieblich veranlassten Umzug seiner Mitarbeiter, ist die Kostenübernahme keine umsatzsteuerpflichtige Entnahme für den privaten Bedarf der Arbeitnehmer. Es handelt sich auch nicht um einen tauschähnlichen Umsatz für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Das Finanzgericht Hessen hat daher festgestellt, dass der Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug aus den betrieblich veranlassten Umzugskosten berechtigt ist.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung