My Image


Aussetzung der Vollziehung bei der Verlustabzugsbeschränkung

Das Finanzgericht Hamburg hält die Verlustabzugsbeschränkung nach dem Verkauf von GmbH-Anteilen für so offensichtlich verfassungswidrig, dass es Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft, sind aufgelaufene Verluste nicht mehr abziehbar. Diese Regelung hielt das Finanzgericht Hamburg für verfassungswidrig und hat sie deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Zusätzlich hat das Finanzgericht in dieser Frage nun auch Aussetzung der Vollziehung gewährt und sich damit ausdrücklich gegen die Vorgaben der Finanzverwaltung gestellt. Das Finanzgericht hat in seinem Beschluss erklärt, dass es eher erwartet, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend für nichtig erklärt wird.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung