My Image


Behandlung von Sanierungsgewinnen in Altfällen

Trotz Verbots des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium den Sanierungserlass in Altfällen mit Segen des Bundestags weiter anwenden.

Inzwischen gibt es eine gesetzliche Regelung für den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne, nachdem der Bundesfinanzhof den Erlass aufgrund einer Verwaltungsanweisung als verfassungswidrig eingestuft hat. In einem weiteren Urteil hat der Bundesfinanzhof auch für Altfälle vor der gesetzlichen Neuregelung die weitere Anwendung der Verwaltungsanweisung ausgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat nun erklärt, dieses Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anwenden zu wollen. Es sieht sich weiter durch die Vertrauensschutzregelung als gebunden an, nach der für Altfälle weiterhin die Verwaltungsanweisung gilt. Der Bundestag hat sich laut dem Ministerium diesem Vorschlag angeschlossen und diese Verfahrensweise für Altfälle gebilligt.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung