My Image


Hauptwohnung am Arbeitsort

Ist die Fahrzeit von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte noch zumutbar, kommt keine doppelte Haushaltsführung in Frage.

Zwar sieht das Gesetz keine Mindestentfernung zwischen Haupt- und beruflicher Zweitwohnung vor. Allerdings wird eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anerkannt, wenn die Hauptwohnung ebenfalls am Beschäftigungsort liegt. Dabei muss die Hauptwohnung gar nicht zwingend in derselben Stadt oder Gemeinde wie die Arbeitsstelle sein. Dem Bundesfinanzhof genügt es, wenn der Steuerzahler von der Hauptwohnung aus seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich erreichen kann. Im Streitfall sah der Bundesfinanzhof eine Fahrzeit von knapp über einer Stunde für die einfache Wegstrecke noch als zumutbar an.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung