Nachdem er von seinem Freund einen Anteil an einer GmbH geschenkt bekommen und weiterverkauft hatte, stritt sich der Beschenkte mit dem Finanzamt, ob die ursprüngliche Übertragung tatsächlich unentgeltlich war oder nicht. Wäre das der Fall, könnte der Beschenkte die Differenz zwischen den Anschaffungskosten des Schenkers und seinem niedrigeren Verkaufserlös steuermindernd geltend machen. Das Finanzgericht ging von einer unentgeltlichen Übertragung aus. Doch der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts in so einem Fall nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen den Beteiligten als widerlegt anzusehen ist.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung