My Image


Zwangsbeitrag zur IHK ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Zwangsbeitrag zur IHK abgewiesen.

Die mit der Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) verbundene Beitragspflicht hält das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und hat daher zwei Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Für die Verfassungsrichter ist nicht ersichtlich, dass den IHKs Aufgaben zugewiesen wurden, die unnötige Kosten nach sich ziehen, oder dass es andere Möglichkeiten gibt, finanzielle Mittel für die IHKs mit geringerer Eingriffswirkung als mit einem Pflichtbeitrag ebenso zuverlässig von den Betroffenen zu erheben.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung