Wie im Vorjahr bringt die jetzt in Kraft getretene aktualisierte Künstlersozialabgabe-Verordnung erfreuliche Nachrichten bei der Belastung durch die Künstlersozialabgabe: Im kommenden Jahr soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung gleich um 0,6 % sinken auf dann 4,2 %. Letztes Jahr betrug der Rückgang nur 0,4 %. Der deutliche Rückgang geht in erster Linie auf verstärkte Kontrollen durch die Deutsche Rentenversicherung und die daraus folgenden Mehreinnahmen zurück. Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung