My Image


Betriebliche Gebäudenutzung durch Nichteigentümer-Ehegatten

Ein Steuerzahler kann die AfA aus der betrieblichen Nutzung einer Immobilie, die seinem Ehegatten gehört, nur dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er auch die Anschaffungskosten der Immobilie getragen hat.

Mietverhältnisse und andere Verträge zwischen nahen Angehörigen nimmt das Finanzamt besonders genau unter die Lupe. Entsprechend sorgfältig müssen die Verträge gestaltet und penibel eingehalten werden, um die Anerkennung durch das Finanzamt zu behalten. Pech hatte zum Beispiel ein Ehepaar, das die Wohnung der Ehefrau an die Praxis des Ehemanns vermietet hatte. Nachdem das Finanzamt den Mietvertrag nicht akzeptiert hatte, wollte der Ehemann stattdessen die Abschreibung und Zinszahlungen als Betriebsausgaben geltend machen, weil die Darlehensraten vom gemeinsamen Oder-Konto der Eheleute gezahlt wurden.

Doch auch das hat der Bundesfinanzhof nicht akzeptiert, denn die steuerliche Berücksichtigung der AfA für eine vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzte Immobilie setzt voraus, dass dieser die Anschaffungskosten getragen hat. Zahlungen von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten gelten aber laut dem Urteil unabhängig davon, aus wessen Mitteln das Guthaben auf dem Konto stammt, als von demjenigen geleistet, der den Betrag schuldet, sofern keine abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Im Streitfall war die Ehefrau die Darlehensnehmerin und somit auch diejenige, der die Zahlungen zugerechnet wurden, womit der Betriebsausgabenabzug unmöglich wurde.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung