My Image


Prüfung einer Überversorgung für Pensionsrückstellungen

Bei der Prüfung einer Überversorgung für Pensionsrückstellungen ist das zuletzt gezahlte Gehalt nicht grundsätzlich der alleinige Maßstab, wenn die Bezüge zuvor dauerhaft reduziert wurden.

Pensionsrückstellungen für einen Geschäftsführer akzeptiert das Finanzamt regelmäßig nur dann, wenn der Pensionsanspruch nicht zu einer Überversorgung führt. Die läge vor, wenn der Pensionsanspruch zusammen mit dem Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als 75 % der Aktivbezüge beträgt, die der Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr des jeweiligen Bilanzstichtags bezogen hat. Der Bundesfinanzhof hat grundsätzlich keine Einwände gegen eine solche Prüfung, stellt aber auch klar, dass bei einer dauerhaften Herabsetzung der Bezüge des Geschäftsführers eine Modifizierung der 75 %-Grenze in Betracht kommt.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung