My Image


Pauschaler Schadensersatz auch für verspätete Lohnzahlungen

Die Regelung, dass der Gläubiger bei einer verspäteten Zahlung einen pauschalen Schadensersatz von 40 Euro verlangen kann, greift auch bei verspäteten Lohnzahlungen.

Seit 2014 hat der Gläubiger bei einer verspäteten Zahlung Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz von 40 Euro zusätzlich zum Ersatz des konkreten Verzugsschadens. Einzige Voraussetzung ist, dass der Schuldner kein Verbraucher ist. Da ein Arbeitgeber diese Voraussetzung in aller Regel erfüllt, ist das Landesarbeitsgericht Köln zu dem Ergebnis gelangt, dass der pauschale Schadensersatz auch bei einer verspäteten Lohnzahlung fällig werden kann. Einen Grund für eine Ausnahme im Arbeitsrecht sah das Gericht nicht. Die Entscheidung ist auch im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mindestlohnvorgaben von Bedeutung: Da ein gesetzlicher Anspruch auf den Mindestlohn besteht, gerät der Arbeitgeber bei einer Unterschreitung automatisch in Verzug, auch wenn er die im Arbeitsvertrag vereinbarten Zahlungen pünktlich leistet.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung