Der Bundesrat hat im November 2016 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2017 beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich nur die Sachbezugswerte für Mahlzeiten um 2 %, während der Wert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt. Die Sachbezugswerte betragen in 2017 bundeseinheitlich
für eine freie Unterkunft monatlich 223 Euro oder täglich 7,43 Euro;
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,04 Euro (2016: 7,87 Euro), davon entfallen 1,70 Euro auf ein Frühstück und je 3,17 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 241 Euro (bisher 236 Euro; Frühstück 51 statt 50 Euro, Mittag- und Abendessen 95 statt 93 Euro).
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung