My Image


Erstattung einer Monatsfahrkarte bei Auswärtstätigkeit

Die Finanzverwaltung hat erklärt, in welcher Höhe der Arbeitgeber steuerfrei Reisekosten erstatten kann, wenn der Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für seine Auswärtstätigkeit nutzt.

Wenn ein Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel auch für dienstliche Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit nutzt, ist eine steuerfreie Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber möglich. Dafür ist jedoch ein monatlicher Nachweis der beruflichen Fahrten erforderlich. Anstelle einer Aufteilung der Kosten im Verhältnis dienstlicher zu privaten Fahrten ist aus Vereinfachungsgründen auch die Erstattung der während des Gültigkeitszeitraumes ersparten Kosten für die Einzelfahrscheine möglich, die durch die dienstliche Nutzung des Nahverkehrs entstanden wären. Die steuerfreie Erstattung ist jedoch maximal in Höhe des tatsächlichen Preises der Monatskarte möglich.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung