My Image


Listenpreis von Taxis bei der 1 %-Regelung

Für ein Taxi ist bei der 1 %-Regelung statt des regulären Listenpreises der Sonderpreis anzusetzen, den der Hersteller für Taxis und Mietwagen ausweist.

Für bestimmte Abnehmer gewähren die Automobilhersteller generell großzügige Rabatte, was bei einem Taxiunternehmer zu der Frage geführt hat, welcher Preis in so einem Fall Grundlage für die 1 %-Regelung ist. Das Finanzamt legte für den Mercedes den allgemeinen Listenpreis zu Grunde, während sich der Unternehmer auf die Preisliste für Taxi und Mietwagen berief. Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich nun dem Unternehmer angeschlossen. Zwar seien Individualrabatte nicht berücksichtigungsfähig, für das "Sondermodell Taxi" gebe es aber einen allgemein für den Vertrieb gültigen rabattierten Festpreis in einer separaten Preisliste. Da der Begriff des Listenpreises im Gesetz nicht definiert sei, sei der spezielle Preis der maßgebliche Listenpreis. Das Finanzamt hat jedoch Revision eingelegt.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung